AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Tierärztliche Behandlung
Hält die Tiersitterin Frau Jessica Hearn oder ihre Mitarbeiterin Doris Rauch oder eine von ihnen beauftragte Vertretung – alle nachfolgend Tiersitter/-in genannt – aus ihrer Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt ein, dass die Tiersitterin das Tier im Auftrag des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung nach Möglichkeit bei seinem Tierarzt in Behandlung gibt oder aber einem anderen Tierarzt. Im zweiten Fall erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass alle notwendigen Daten von Tier und Tierhalter an den Tierarzt weitergegeben werden dürfen. Alle anfallenden Kosten für die Behandlung und die Medikamente werden ausschließlich vom Tierhalter bezahlt. Sollte das Tier so schwer erkranken, dass sich die Frage des Einschläferns stellt und der Tierhalter für eine Rücksprache nicht erreichbar sein, liegt die Entscheidung beim Tierarzt.

2) Verpflegung
Futter und alle zur Betreuung notwendigen Materialien, sowie Medikamente werden vom Tierhalter zur Verfügung gestellt ansonsten in Rechnung gestellt. Frischfutter wird im Auftrag, auf Anweisung und auf Kosten des Tierhalters von der Tiersitterin besorgt und in der Schlussrechnung berechnet.

3) Sicherheit
Die Übergabe des Wohnungsschlüssels erfolgt persönlich oder per Einwurf in den Safe in 82140 Olching, Fürstenfeldbrucker Strasse 36a. Sollte der Schlüssel hinterlegt werden, geschieht dies auf Gefahr des Tierhalters. Die Tiersitterin verpflichtet sich, den Schlüssel nicht an Dritte weiterzugeben außer an die von ihr beauftragte Vertretung und die Wohnung niemals unabgesperrt zu verlassen. Es wird garantiert, dass keinesfalls Schlüssel nachgefertigt werden. Der Tierhalter gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder Ähnliches unzugänglich verwahrt werden.

4) Sorgfaltspflicht
Die Tiersitterin verpflichtet sich, das zu betreuende Tier artgerecht und liebevoll zu versorgen und das Tierschutzgesetz zu beachten. Außerdem versichert die Tiersitterin, die ihr anvertrauten Räumlichkeiten mit großer Sorgfalt zu betreten und das Inventar, den Hausrat, das Gebäude und die Pflanzen pfleglich und schonend zu behandeln.

5) Verzögerung der Rückkehr
Bei Rückkehr des Besitzers ist die Tiersitterin unverzüglich telefonisch zu verständigen. Kehrt der Tierhalter nicht zum vereinbarten Termin zurück, verlängert sich der Auftrag automatisch bis zu dessen Rückkehr, außer er wird telefonisch oder schriftlich gekündigt. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

6) Aufklärung über Krankheiten/ Eigenheiten
Der Tierhalter verpflichtet sich, die Tiersitterin über alle Krankheiten oder Eigenheiten der Tiere wahrheitsgemäß aufzuklären (siehe beiliegender Aufnahmefragebogen). Bei alten Tieren werden regelmäßige Tierarztbesuche vorausgesetzt. Sollte eines der zu betreuenden Tiere eine ansteckende Krankheit haben, ist dies unbedingt vor Auftragserteilung bekannt zu geben, damit geeignete Vorkehrungen getroffen werden können um andere Tiere ausreichend zu schützen. Service für Hunde: Sollte es in der Vergangenheit zu einem Beiß- Zwischenfall oder sonstigen Verhaltensauffälligkeiten gekommen sein, von denen der Tierhalter weiß, ist dies im Vertrag Aufnahmefragebogen schriftlich festzuhalten, um die Sorgfaltspflicht zu wahren.

7) Abhandenkommen von Tieren
Wird ein Tier während des Betreuungszeitraumes vermisst (z.B. bei Freigängerkatzen), versucht die Tiersitterin unverzüglich die Besitzer zu informieren und das umliegende Tierheim und Tasso. Eine Haftung wird in allen Fällen ausgeschlossen.

8) Bezahlung
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung erfolgt entweder in Bar oder innerhalb von 5 Werktagen per Überweisung an:
Jessica Hearn
IBAN:DE08720690020000353710 BIC:GENODEF1ADZ
Raiffeisenbank Adelzhausen Sielenbach eG

Bei Erstbetreuung (bis zu 5 Tage) ist die volle Summe vor Beginn der Betreuung fällig, anderenfalls kann die Betreuung nicht zugesichert werden.

9) Stornogebühren:
Bei einer Stornierung bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn sind 25% der Betreuungskosten zu entrichten, bis 10 Tage vor Betreuungsantritt 50%.

10) Versicherung
Der Tierhalter bestätigt, dass er über eine Tierhaftpflichtversicherung verfügt bzw. für Schäden, die sein Tier verursacht selbst aufkommt. Die Tiersitterin bestätigt, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter/Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die der/die von ihm in Betreuung gegebene(n) Hund(e) an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung verursacht.

11) Haftung Schlüsselverlust, Inventar, Abhandenkommen von Tieren Die Tiersitterin haftet jeweils nur bei schwer grober Fahrlässigkeit.

12) Kündigungsfristen
Bei der regelmäßigen Betreuung von Tieren oder Gassi-Service beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

13) Versterben eines Tieres
Sollte ein im Betreuungsvertrag genanntes Tier versterben und der Tierhalter sich ein anderes Tier anschaffen, so behält der ursprüngliche Vertrag seine Gültigkeit und muss nicht erneuert werden.

14) Vertretung
Die Tiersitterin kann eine für sie vertrauenswürdige Person bestimmen, die ihre Vertragspflichten übernimmt.

15) Foto/Film
Für die Website von 4 Pfoten für 1 Halleluja und zu Übungs- und Trainingszwecken im Rahmen der Eigenschaft als Hundetrainer ist die Veröffentlichung von Tierfotos und –filmen erlaubt.

16) Kameraüberwachung
Sollten die Wohnräume und/oder der Außenbereich des Tierhalters kameraüberwacht sein, klärt der Tierhalter die Tiersitterin unaufgefordert darüber auf.

17) Datenschutz
Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten werden vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weiter gegeben. E-Mails aus Informationsgründen gehen an alle Vertragspartner.

18) Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile davon unberührt. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Vertrag incl. AGB neu